Constantin Film: Vodafone wehrt sich gegen Sperrung von Kinox.to
Vodafone will Kinox.to nicht sperren, weil damit der Netzbetrieb gestört und die Nutzerrechte verletzt werden. Der TV-Kabelnetz-Betreiber wehrt sich gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München, die keine rechtliche Grundlage habe.
In dem von Constantin Film begonnenen Verfahren zur Sperrung von Kinox.to hat Vodafone in der vergangenen Woche Berufung eingelegt. Das sagte Unternehmenssprecherin Heike Koring Golem.de. Hier träfe das Eigentumsrecht der jeweiligen Rechteinhaber auf die Informationsfreiheit der Kunden und Vodafones Interesse an einem ungestörten Netzbetrieb.
Das Landgericht München hatte am 1. Februar 2018 eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Vodafone für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland die Angebote des Portals Kinox sperren muss. Wer die Kinox.to-Plattform aufrufen will, wird auf eine Sperrseite von Vodafone weitergeleitet, berichten Betroffene bei Twitter.
"Als Accessprovider vermittelt Vodafone lediglich neutral den Zugang zum Internet. Wir sind der Auffassung, dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen", betonte Koring.
Solche Sperrmaßnahmen griffen nicht nur erheblich in den Geschäftsbetrieb und in die Netzinfrastruktur von Vodafone ein, sondern auch in die Rechte seiner Kunden. Sie könnten deshalb nur auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen. Vodafone sei der Auffassung, dass eine solche Grundlage im deutschen Recht nicht vorhanden ist. Die Frage bedürfe der grundsätzlichen gerichtlichen Klärung. Deshalb habe Vodafone sich entschlossen, gegen das Urteil des Landgerichts München Berufung einzulegen.
Kinox.to: Sperre leicht zu umgehen
Zudem lasse sich die von Constantin vorläufig gerichtlich erzwungene Sperre von versierten Nutzern technisch leicht umgehen. "Darüber hinaus besteht bei Internetsperren die generelle Gefahr, dass auch nicht rechtsverletzende Inhalte gesperrt werden. Daher erweisen sie sich unseres Erachtens nicht als effektives Mittel, den Zugriff auf illegale Angebote zu erschweren", sagte Koring.
Die Sperrung erfolgt offenbar über DNS-Blocking und nicht über ausgefeiltere Techniken wie Deep Packet Inspection (DPI) oder anderweitige Trafficanalyse, wie sie etwa in China eingesetzt werden. Eine DNS-Blockade lässt sich demnach umgehen, wenn ein alternativer DNS-Dienst genutzt wird, etwa der von Google (8.8.8.8) oder Quad9 (9.9.9.9). Der alternative DNS kann in den Betriebssystemeinstellungen eingetragen werden. Die Verwendung des Dienstes ist dann wieder möglich, aber natürlich immer noch illegal.
Da hast Du aber ein leichtes Problem, wenn der Browser unter anderen Rechten firmiert...
Koffein und Schokolade!
...und schon gar nicht im Ausland.
Die Frage ist glaube ich eher, warum es nur eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone...